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01 Juni, 2025

Jameda-Bewertung löschen: Prüfverfahren, Dauer, Fehler

01 Juni, 2025

Jameda ist für viele Patienten die erste Anlaufstelle bei der Arztsuche – und für viele Ärzte ein wiederkehrendes Ärgernis, wenn dort eine ungerechtfertigte Bewertung erscheint. Anders als bei Google gibt es bei Jameda ein etabliertes, von der Rechtsprechung geprägtes Prüfverfahren. Wer es kennt, kann seine Chancen realistisch einschätzen. Wer es nicht kennt, macht mit hoher Wahrscheinlichkeit den einen Fehler, der den stärksten Löschgrund unwiederbringlich zerstört. Der Reihe nach.

Die rechtliche Grundlage: Die BGH-Prüfpflicht

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Jameda-Entscheidung (Az. VI ZR 34/15) die Pflichten von Bewertungsportalen konkretisiert. Kern der Entscheidung: Beanstandet ein Arzt eine Bewertung begründet – insbesondere mit dem Einwand, der angebliche Behandlungskontakt habe nie stattgefunden –, darf sich das Portal nicht auf eine oberflächliche Plausibilitätskontrolle zurückziehen. Es muss den Sachverhalt aktiv aufklären: Der Bewerter ist zu kontaktieren und aufzufordern, den Behandlungskontakt möglichst konkret zu beschreiben und zu belegen, etwa durch Terminbestätigungen, Rezepte oder Rechnungen.

Und jetzt der für Ärzte entscheidende Punkt: Gelingt dem Bewerter dieser Nachweis nicht, muss die Bewertung gelöscht werden. Da anonyme Bewerter ohne echten Praxiskontakt naturgemäß keine Belege vorweisen können – und viele auf die Anfrage des Portals gar nicht erst reagieren –, endet ein sauber geführtes Prüfverfahren in solchen Fällen regelmäßig mit der Löschung.

So läuft das Jameda-Prüfverfahren ab

  • Schritt 1 – Beanstandung: Die Bewertung wird gegenüber Jameda konkret beanstandet. Entscheidend ist die Qualität dieser Beanstandung: Sie muss so substantiiert sein, dass die Prüfpflicht des Portals ausgelöst wird. Ein pauschales „Die Bewertung ist falsch“ genügt nicht.
  • Schritt 2 – Weiterleitung an den Bewerter: Jameda leitet die Beanstandung an den Verfasser weiter und setzt ihm eine Frist zur Stellungnahme und zum Nachweis des Behandlungskontakts.
  • Schritt 3 – Prüfung der Antwort: Reagiert der Bewerter nicht oder kann er den Kontakt nicht belegen, wird die Bewertung entfernt. Legt er Unterlagen vor, prüft das Portal diese und leitet sie – gegebenenfalls geschwärzt – zur Stellungnahme weiter.
  • Schritt 4 – Entscheidung: Jameda löscht die Bewertung oder lehnt die Löschung ab. Gegen eine Ablehnung können unsere Partneranwälte weitere rechtliche Schritte prüfen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Realistisch sind zwei bis sechs Wochen. Die Dauer hängt vor allem von den Fristen ab, die Jameda dem Bewerter einräumt, und davon, ob mehrere Schriftwechselrunden nötig werden. Fälle, in denen der Bewerter schlicht nicht reagiert, sind oft schneller erledigt. Wichtig für die Planung: Während des Verfahrens bleibt die Bewertung in der Regel sichtbar – umso wichtiger ist es, das Verfahren zügig und fehlerfrei anzustoßen statt wochenlang zu zögern.

Der Fehler, der alles ruiniert: den Behandlungskontakt selbst bestätigen

Der mit Abstand stärkste Hebel im Jameda-Verfahren ist das Bestreiten des Behandlungskontakts – denn den Nachweis muss der Bewerter erbringen, nicht Sie. Genau diesen Hebel zerstören viele Praxen selbst, bevor das Verfahren überhaupt beginnt: Sie antworten öffentlich auf die Bewertung mit Formulierungen wie „Wir erinnern uns gut an Ihren Besuch“ oder „Bei Ihrem Termin am Dienstag war die Praxis tatsächlich voll“.

Die Folgen sind doppelt fatal:

  • Der Löschgrund ist verwirkt: Wer den Behandlungskontakt öffentlich einräumt, kann ihn im Prüfverfahren nicht mehr glaubhaft bestreiten. Das Portal wird auf die eigene Bestätigung des Arztes verweisen – das Verfahren ist an dieser Stelle praktisch verloren.
  • Die Schweigepflicht ist in Gefahr: Schon die Bestätigung, dass eine bestimmte Person Patient ist, kann gegen § 203 StGB und die Berufsordnung verstoßen – erst recht jede Aussage zu Diagnose, Behandlung oder Terminen. Eine unbedachte Antwort kann also nicht nur die Löschung vereiteln, sondern zusätzlich berufsrechtliche Probleme schaffen.

Die richtige Reihenfolge lautet daher immer: Erst die Löschungsfrage klären, dann öffentlich antworten – und wenn geantwortet wird, dann ausschließlich mit Formulierungen, die weder den Kontakt bestätigen noch Behandlungsdetails preisgeben.

Unsere Rolle – und die unserer Partneranwälte

Reuther Media erbringt keine Rechtsdienstleistung. Wir analysieren die Bewertung, bereiten den Sachverhalt auf, koordinieren das Verfahren und halten Sie mit Monitoring und Reporting auf dem Laufenden. Die rechtliche Prüfung und die Durchsetzung des Löschanspruchs gegenüber Jameda übernehmen ausschließlich unsere kooperierenden Partneranwälte. Diese Arbeitsteilung sorgt dafür, dass die Beanstandung von Anfang an juristisch trägt – und Sie sich weiter um Ihre Patienten kümmern können statt um Portalskorrespondenz.

Die Konditionen: Erstprüfung kostenlos, Abrechnung rein erfolgsbasiert mit 79 € pro gelöschter Bewertung; bei mehreren Bewertungen lohnt das Praxis-Paket für 299 € (bis fünf Bewertungen). Wer sein Profil dauerhaft absichern möchte, kombiniert die Löschung mit unserem Premium-Monitoring (490 € + 49 €/Monat): Neue Bewertungen werden laufend überwacht, kritische Fälle sofort erkannt und an die Partneranwälte übergeben.

Fazit

Das Jameda-Prüfverfahren ist für Ärzte ein wirksames Instrument – der BGH hat die Portale zu einer echten Prüfung verpflichtet, und die Nachweislast liegt beim Bewerter. Entscheidend sind zwei Dinge: eine substantiierte, juristisch saubere Beanstandung und Disziplin bei der öffentlichen Kommunikation. Wer den Behandlungskontakt nicht vorschnell selbst bestätigt, hat bei unberechtigten Bewertungen sehr gute Karten.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung und Geltendmachung von Löschansprüchen erfolgt ausschließlich durch kooperierende Rechtsanwälte.