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Jameda-Bewertungen löschen

Auf Deutschlands größtem Arztbewertungsportal sind Ärzte rechtlich besonders gut aufgestellt.

Jameda-Bewertungen für Arztpraxen

Jameda ist das größte Arztbewertungsportal Deutschlands – und gleichzeitig das, bei dem Ärzte rechtlich am besten dastehen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss Jameda bei einer begründeten Beanstandung den Bewerter auffordern, den Behandlungskontakt nachzuweisen. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird die Bewertung gelöscht.

Unsere Partneranwälte kennen die korrekte Antragsformulierung und die aktuell verschärften Prüfpflichten und setzen genau dort an, wo Jameda reagieren muss.

Warum Ärzte bei Jameda besonders gut aufgestellt sind

  • BGH-Prüfpflicht (Az. VI ZR 34/15): Bei einer begründeten Beanstandung muss das Portal den Behandlungskontakt beim Bewerter überprüfen – die Beweislast verschiebt sich faktisch zugunsten des Arztes.
  • Verschärfte Rechtsprechung 2024/2025 (u. a. OLG München) hat die Prüfpflichten der Portale weiter gestärkt.

Nach aktueller Rechtsprechung angreifbar sind insbesondere:

  • Bewertungen ohne plausiblen Behandlungskontakt (anonym, Nicht-Patienten, Wettbewerber)
  • nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen
  • Schmähkritik und Beleidigungen
  • KI-generierte Fake-Bewertungen – ein wachsendes Phänomen
  • Bewertungen mit datenschutzrelevanten Inhalten

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